Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Oktober 2006 (Sache R 1069/2005‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Dr. Grandel GmbH und Matthias Rath
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2. Matthias Rath trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der Dr. Grandel GmbH.