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Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 8. September 2008. – Matthias Rath gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62006TO0373 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Oktober 2006 (Sache R 1069/2005‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Dr. Grandel GmbH und Matthias Rath

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2. Matthias Rath trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der Dr. Grandel GmbH.