Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Ersatz des Schadens, der den Klägern infolge von Pflichtverletzungen und Unterlassungen entstanden sein soll, die die EIB ihrer Ansicht nach bei der Nachverfolgung der Verwendung der in Durchführung des Finanzierungsvertrags zwischen der EIB als Vertreterin der Gemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Verwirklichung des Projekts der 2K-Teint bestimmten Finanzmittel begangen hat
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die 2K-Teint SARL, Mohammed Kermoudi, Khalid Kermoudi, Laila Kermoudi, Mounia Kermoudi, Salma Kermoudi und Rabia Kermoudi tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB).