Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. September 2006 (Sache R 668/2005‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Avensa AG und der Altana Pharma AG
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2. Die Altana Pharma AG trägt die Kosten.