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Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Februar 2008. – Altana Pharma AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62006TO0327 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. September 2006 (Sache R 668/2005‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Avensa AG und der Altana Pharma AG

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2. Die Altana Pharma AG trägt die Kosten.