Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Stellungnahme der EFSA vom 28. Juli 2006 zur Bewertung des Wirkstoffs Carbosulfan nach der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) und auf Ersatz des erlittenen Schadens
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die FMC Chemical SPRL, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die European Crop Protection Association (ECPA) und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.