Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 31. Juli 2006, das von der Klägerin im Rahmen des Verhandlungsverfahrens für die Erbringung von Dienstleistungen der IT‑Beratung und ‑Entwicklung für die EZB abgegebene Angebot abzulehnen, sowie der Entscheidung, den Auftrag an andere Bieter zu vergeben
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.