Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 12. April 2006 (Sache R 1189/2005‑2) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke POWDERMED
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Powderject Research Ltd trägt die Kosten.