Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 1171 der Kommission vom 23. März 2006 über die Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) an einem operationellen Programm für die Region Sizilien, das sich in das gemeinschaftliche Förderkonzept der Strukturinterventionen für das Ziel Nr. 1 in Italien (Zeitraum 1994–1999) einfügt
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Regione Siciliana trägt die Kosten.