Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Februar 2006 (Sache R 303/2004‑2), mit der die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein blaues Sägeblatt darstellt, zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.
2. Die Kapman AB trägt die Kosten.