Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der den Klägerinnen durch die strafrechtliche Verfolgung ihres Geschäftsführers in Griechenland und durch die Entscheidung der Kommission, die am 29. Juli 2004 von Lademporiki eingereichte Beschwerde nicht weiterzuverfolgen, entstanden sein soll
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen die Kosten.