Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 4180 der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen), hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerinnen mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die IMI plc, die IMI Kynoch Ltd, die Yorkshire Fittings Ltd, die VSH Italia Srl, die Comap SA und die Simplex Armaturen + Fittings GmbH & Co. KG tragen die Kosten.