Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 4180 der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR‑Abkommen (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Legris Industries SA trägt die Kosten.