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Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011. – Viega GmbH & Co. KG gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62006TJ0375 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR Abkommen (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen) sowie hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit der Entscheidung verhängten Geldbuße

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Viega GmbH & Co. KG trägt die Kosten.