Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der der Italienischen Republik mit Schreiben vom 19. Juli 2006 mitgeteilten Entscheidung 2006/C 214/03 der Kommission, mit der in Bezug auf die staatliche Beihilfe C 36/06 (ex NN 38/06) das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG eingeleitet wurde – Vorzugsstromtarif für einige energieintensive Industriezweige in Italien, soweit diese Entscheidung die Tarife für die Lieferung von Strom an die beiden Primäraluminiumwerke von Alcoa Trasformazioni betrifft
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Alcoa Trasformazioni Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.