Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. September 2006 (Sache R 270/2006‑1) über die Anmeldung der Wortmarke BLUE SOFT als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Novartis AG trägt die Kosten.