Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. September 2006 (Sache R 805/2006‑4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 5. September 2006 (Sache R 805/2006‑4) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Paul Hartmann AG.