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Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. Juli 2008. – Paul Hartmann AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62006TJ0302 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. September 2006 (Sache R 805/2006‑4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 5. September 2006 (Sache R 805/2006‑4) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Paul Hartmann AG.