Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 9. August 2006 (Sache R 746/2004‑4) über die Eintragung des Wortzeichens Vitality als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Nordmilch eG trägt die Kosten.