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Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. November 2008. – Rautaruukki Oyj gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62006TJ0269 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Juli 2006 (Sache R 48/2006-4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RAUTARUUKKI

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Rautaruukki Oyj trägt die Kosten.