Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Juli 2006 (Sache R 48/2006-4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RAUTARUUKKI
Angaben zur Rechtssache
>lt>6
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Rautaruukki Oyj trägt die Kosten.