Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juli 2006 (Sache R 1266/2005‑1) über die Anmeldung der Wortmarke RadioCom als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Radio Regenbogen Hörfunk in Baden Geschäftsführungs-GmbH trägt die Kosten.