Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Juni 2006 (Sache R 25/2006‑1) über eine Anmeldung des Wortzeichens PORT LOUIS als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 21. Juni 2006 (Sache R 25/2006‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.