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Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009. – Portugiesische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62006TJ0183 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 124, S. 21)

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben wird für nichtig erklärt, soweit sie sämtliche von der Portugiesischen Republik im Faserflachssektor getätigte Ausgaben ausschließt.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.