Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 124, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik in den Sektoren Obst und Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse, Kulturpflanzen und ländliche Entwicklung ausgeschlossen werden und soweit sie die Zahlungsfristen betrifft
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.