Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. April 2006 (Sache R 1430/2005-2) über die Anmeldung Nr. 3 795 011 der Gemeinschaftsmarke FLEX
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Adobe Systems Inc. trägt die Kosten.