Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2006 (Sache R 986/2004‑4) über die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die die Maserung einer Glasoberfläche darstellt
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Glaverbel SA trägt die Kosten.