Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 24. Februar 2006 (Sache R 75/2005‑4) über die Eintragung der Form einer Zigarettenschachtel als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Philip Morris Products SA trägt die Kosten.