Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Januar 2006 (Sache R 287/2005‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens suchen.de als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH trägt die Kosten.