Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen (ABl. L 15, S. 1)
Tenor
Tenor
1. Die Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen wird für nichtig erklärt, soweit sie die Fiskeri og Havbruksnæringens Landsforening, die Norske Sjømatbedrifters Landsforening, die Salmar Farming AS, die Hydroteck AS, die Hallvard Lerøy AS und die Lerøy Midnor AS betrifft.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Fiskeri og Havbruksnæringens Landsforening, Norske Sjømatbedrifters Landsforening, Salmar Farming, Hydroteck, Hallvard Lerøy und Lerøy Midnor.
4. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.