Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Februar 2006 (Sache R 3/2005‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lidl Stiftung & Co. KG und der Wesergold Getränkeindustrie GmbH & Co. KG
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Wesergold Getränkeindustrie GmbH & Co. KG trägt die Kosten.