Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Januar 2006 (Sache R 616/2004‑2) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SAFETY 1 ST
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Dorel Juvenile Group, Inc. trägt die Kosten.