Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Dezember 2005 (Sache R 687/2005-2) über die Anmeldung des Bildzeichens Form einer Tasche als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Jean Cassegrain SAS trägt die Kosten.