Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung und auf Abänderung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Groupe Gascogne SA trägt die Kosten.