Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht vom 5. Dezember 2005, das von der Klägerin im Rahmen einer Ausschreibung für Softwareprogrammierung und Beratungsdienste (ABl. 2005, S 187) eingereichte Angebot nicht anzunehmen und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben, und auf Schadensersatz
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD).