Volltext

Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 12. Dezember 2007. – Irland (T-50/06), Französische Republik (T-56/06), Italienische Republik (T-60/06), Eurallumina SpA (T-62/06) und Aughinish Alumina Ltd (T-69/06) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62006TJ0050 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon und auf Sardinien verwendet werden, durch Frankreich, Irland und Italien (ABl. 2006, L 119, S. 12)

Tenor

Tenor

1. Die Rechtssachen T‑50/06, T‑56/06, T‑60/06, T‑62/06 und T‑69/06 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2. Die Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon und auf Sardinien verwendet werden, durch Frankreich, Irland und Italien wird für nichtig erklärt.

3. Im Übrigen wird die Klage in der Rechtssache T‑62/06 abgewiesen.

4. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kläger einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T‑69/06 R entstandenen Kosten.