Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/513/EG der Kommission vom 9. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB‑T) in Berlin-Brandenburg gewährt hat (ABl. 2006, L 200, S. 14)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) trägt die Kosten.