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Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2007. – Portela & Companhia, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62006TJ0010 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. September 2005 (Sache R 897/2004‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Juan Torrens Cuadrado und Josep Gilbert Sanz auf der einen und der Portela & Companhia, SA, auf der anderen Seite

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom14. September 2005 (Sache R 897/2004‑1) wird aufgehoben, soweit sie der Klägerin auferlegt, die Aufwendungen von Juan Torrens Cuadrado und Josep Gilbert Sanz für das Widerspruchsverfahren in Höhe von 600 Euro zu tragen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Portela & Companhia, SA, trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten des HABM.