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Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 21. November 2007. – Carlos Correia de Matos gegen Europäisches Parlament.

CELEX: 62006CO0502 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 27. September 2006, Correia de Matos/Parlament (T‑440/05), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 28. August 2004, die gegen die Portugiesische Republik gerichtete Beschwerde des Rechtsmittelführers zurückzuweisen, als offensichtlich unzulässig abgewiesen wurde

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel von Herrn Correia de Matos ist unzulässig.

2. Die Rechtssache wird im Register des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gestrichen.