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Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 9. März 2007. – Schneider Electric SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62006CO0188 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 31. Januar 2006, Schneider Electric SA/Kommission (T-48/03), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 2002 über die Einleitung der Phase der eingehenden Prüfung des Zusammenschlusses von Schneider und Legrand (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand II) und der Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2002 über die Einstellung des Verfahrens zur Kontrolle dieses Vorhabens als unzulässig abgewiesen wurde

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Schneider Electric SA trägt die Kosten.