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Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. April 2006. – An Post.

CELEX: 62006CO0130 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 26. Januar 2006 in der Rechtssache T‑493/04 (Deutsche Post/Kommission), mit dem der Streithilfeantrag der Rechtsmittelführerin zurückgewiesen wurde

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des vorliegenden Verfahrens. Die Deutsche Post AG trägt jedoch ihre eigenen Kosten.