Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 26. Oktober 2005 in der Rechtssache T‑124/04 (Ouariachi/Kommission), mit dem die vom Kläger erhobene Klage auf Ersatz des Schadens, den er angeblich infolge rechtswidriger Machenschaften eines Bediensteten der Delegation der Kommission in Khartum (Sudan) erlitten hat, als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten.