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Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 29. November 2007. – Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62006CJ0417 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006, Italien/Kommission (T‑225/04), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2003) 3971 endg. der Kommission vom 26. November 2003 über die Richtgrößen für die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für Gemeinschaftsinitiativen des Zeitraums 1994 bis 1999 auf die Mitgliedstaaten sowie aller mit ihr zusammenhängenden früheren Rechtsakte abgewiesen hat

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.