Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterfüllung der Verpflichtungen, die der Republik Finnland gemäß Art. 8 Abs. 1, 2 Buchst. b und 3 Buchst. c der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste (ABl. L 108, S. 33) und gemäß Art. 8 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) (ABl. L 108, S. 7) obliegen.
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Republik Finnland tragen ihre eigenen Kosten.