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Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 24. Mai 2007. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

CELEX: 62006CJ0375 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. L 345, S. 97) nachzukommen

Tenor

Tenor

1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.