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Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 14. Dezember 2006. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

CELEX: 62006CJ0252 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (ABl. L 9, S. 3) nachzukommen

Tenor

Tenor

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.

2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.