Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, in Bezug auf die autonome Provinz Åland für eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ABl. L 37, S. 19) zu sorgen
Tenor
Tenor
1. Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verstoßen, indem sie, was die Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.
2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.