Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 bis 4 der Entscheidung C 11/2004 (ex NN 4/2003) der Kommission vom 14. September 2005 betreffend eine staatliche Beihilfe – Olympiaki Aeroporia – Umstrukturierung und Privatisierung
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.