Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 der Entscheidung C 11/2004 (ex NN 4/2003) der Kommission vom 14. September 2005 betreffend eine staatliche Beihilfe – Olympiaki Aeroporia – Umstrukturierung und Privatisierung
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.