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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Vierte Kammer) vom 5. September 2006. – Republik Finnland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TO0350 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der angeblich im Schreiben vom 8. Juli 2005 enthaltenen Entscheidung der Kommission (Generalsekretariat), mit der die Kommission Verhandlungen mit der Republik Finnland in dem nach Artikel 226 EG eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/2180 abgelehnt haben soll, das die unter Vorbehalt gestellte Zahlung von der Republik Finnland zu entrichtender rückwirkend erhobener Zölle und Verzugszinsen hieraus von der Fälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung der Zölle betrifft

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.