Volltext

Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2006. – Friedrich Weber gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TO0290 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung des Generalsekretärs der Kommission vom 27. Mai 2005, mit der der Antrag des Klägers auf Zugang zu einem ein Beihilfeverfahren betreffendes Schreiben der Generaldirektion „Wettbewerb“ an die deutsche Bundesregierung abgelehnt wurde

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.