Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. April 2005, gegen die Hellenische Republik kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung einzuleiten, sowie auf Entscheidung in der Sache
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.