Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die in deren Schreiben vom 19. Januar 2005 enthalten sein soll, mit dem sie die Schreiben des Königreichs Belgien über die an verschiedene belgische Einrichtungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds überwiesenen Mittel beantwortet hat
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.