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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. Juni 2006. – Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TO0110 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2102/2004 der Kommission vom 9. Dezember 2004 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eiermarktes in Italien (ABl. L 365, S. 10), soweit sie keine Sondermaßnahmen zur Stützung des Geflügelfleischmarktes im Sinne von Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2777/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch (ABl. L 282, S. 77) vorsieht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.